Bei der privaten Altersvorsorge liegt in der Regel ein langfristiger Anlagehorizont zu Grunde. Entsprechend beliebt ist die Altersvorsorge mit Fonds. Gerade für längere Anspar- oder Anlagezeiträume sind Fonds optimal geeignet. Zwar unterliegen Fonds immer auch bestimmten Wertschwankungen, allerdings erwirtschaften Fonds langfristig betrachtet auch die höchsten Renditen. Daher verwundert die große Beliebtheit der Fondsanlage zu Altersvorsorgezwecken auch nur wenig. Vor allem aber bietet die Altersvorsorge mit Fonds einen entscheidenden Vorteil: Anleger sind auch über lange Zeiträume von mehreren Jahrzehnten optimal gegen Inflation abgesichert. Durch die Anlage in Sachwerte (Aktien) besteht ein guter Schutz gegen Kaufkraftverluste.
Möglichkeiten der Altersvorsorge mit Fonds
Grundsätzlich stehen gleich mehrere verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Altersvorsorge mit Fonds zu betreiben. Eine besonders große Bedeutung kommt dabei den staatlich geförderten Produkten zur privaten Altersvorsorge zu. So besteht beispielsweise sowohl bei der Rürup Rente als auch bei der bekannteren Riester Rente, die Möglichkeit in Fonds anzulegen. Hierbei ist dann von einer sogenannten Fondsrente die Rede. Dabei werden mit den Beiträgen, die in die jeweilige Rentenversicherung fließen, Anteile an einem Fonds erworben. Durch langfristige Wertsteigerungen und die staatlichen Zulagen kann so über den Ansparzeitraum ein ansehnlicher Kapitalstock gebildet werden, der später zur Finanzierung der Rentenzahlungen dient. Der Nachteil an diesen staatlich regulierten Produkten ist sicherlich die Tatsache, dass eine Auszahlung frühestens im Alter von 60 Jahren beginnen kann.
Wesentlich flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich mit ganz normalen Fondsparplänen oder der Einmalanlage in Fonds. Hierbei entscheidet einzig und allein der Käufer, wann die Anteile wieder veräußert werden. Dadurch kann entsprechend des persönlichen Bedarfes auf den Kapitalstock zugegriffen werden. Hierbei wirkt sich allerdings die Tatsache, dass Kursgewinne pauschal mit dem Abgeltungssteuersatz versteuert werden müssen, negativ aus.
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